Die wichtigsten Tipps nochmal zusammengefasst:

  • Als Hausverwaltung ist es schwierig Uneinigkeiten der Bewohner zu schlichten da wir nicht vor Ort sind, daher gilt: Gibt es Probleme untereinander – reden Sie mit Ihren Nachbarn darüber.
  • Einhaltung der Ruhezeiten: Täglich von 22-6 Uhr.
  • Versuchen Sie lärmerzeugende Tätigkeiten so gut wie möglich zu vermeiden.
  • Halten Sie die Haustür immer geschlossen um Unbefugten den Zugang zu verwehren.
  • Bitte lagern Sie keine Gegenstände im Stiegenhaus und halten Sie die Fluchtwege frei. Außerdem muss der Weg für Einsatzfahrzeuge frei gehalten werden.
  • Fernsehantennen und Firmenschilder dürfen nicht montiert werden.
  • Sollten Sie etwas beschädigen oder etwas beschädigt worden sein, verständigen Sie bitte die Hausverwaltung.
  • Speiseöl, Essensreste und Müll haben im Abfluss nichts verloren und sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
  • Sollten Sie ein Haustier halten, sind Sie dafür verantwortlich den Kot zu entfernen um die Liegenschaft sauber zu halten.
  • Tauben füttern ist verboten.
  • Achten Sie auf die Mülltrennung um erhöhte Kosten zu vermeiden.
  • Sperrmüll ist zum Abfallsammelzentrum zu bringen und darf nicht am Müllplatz abgestellt werden.

Rücklage in der WEG

Im Wohnungseigentum ist es verpflichtend eine Rücklage zu bilden. Die Rücklage darf nur für alle allgemeinen Teile einer Liegenschaft verwendet werden.

 

Die Rücklage der Wohnung muss immer der Wohnungseigentümer tragen und darf bei Vermietung der Wohnung, nicht an den Mieter weiterverrechnet werden.

Wir müssen Sie darüber informieren, dass unser Unternehmen am 09.03.2024 Opfer eines Hackerangriffs wurde, bei dem unbefugte Personen Zugriff auf bestimmte Teile unserer Systeme erlangt haben. Diese unerlaubte Zugriffsmöglichkeit führte zu einer potenziellen Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten.

Wir versichern Ihnen, dass wir unverzüglich Maßnahmen ergriffen haben, um den Angriff zu stoppen und die Sicherheit unserer Systeme wiederherzustellen. Darüber hinaus haben wir gemäß den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine Anzeige bei der Polizei erstattet und die entsprechenden Behörden über die Datenschutzverletzung gemäß Art. 33 DSGVO informiert.

Wir betonen, dass der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten für uns oberste Priorität hat, und wir tun alles in unserer Macht Stehende, um sicherzustellen, dass Ihre Daten sicher sind.