Vermietetes
Wohnungseigentum

Wir verwalten nicht nur gesamte Wohnungseigentümergemeinschaften, sondern auch einzelne Wohnungen, welche der jeweilige Eigentümer nicht selbst nutzen, sondern vermieten möchte.Wir kümmern uns um alle Angelegenheiten, welche die Vermietung der Wohnung betreffen. Vom Erstellen des Mietvertrages, über Anliegen des Mieters bis hin zur Bearbeitung der laufenden Buchhaltung.

Natürlich sorgen wir auch dafür, dass unsere Arbeitschritte zu 100 % nachvollziehbar für den Eigentümer sind und gehen dabei auch auf seine Wünsche ein.In unserem Leistungsverzeichnis bekommen Sie einen Einblick, welche Leistungen in einer solchen Subverwaltung inkludiert sind.

Allgemeine
Immobilienverwaltung

  • Übernahme der für die Abwicklung der Verwaltung erforderlichen Unterlagen vom Auftraggeber oder der Vorverwaltung
  • Organisation, Anlage und laufende Führung der Akten
  • Abwicklung des mit der ordnungsgemäßen Verwaltung der Wohnung im Zusammenhang stehenden Schriftverkehres mit Mietern und Behörden (im normalen Umfang)
  • Ausfertigung formularmäßig gestalteter Mietverträge in Abstimmung mit dem Auftraggeber
  • Abwicklung von einvernehmlichen Vertragsauflösungen oder einvernehmlichen Beendigungen von Mietverträgen in Abstimmung mit dem Auftraggeber
  • Übergabe und Übernahme von Bestandobjekten im Einvernehmen mit dem Auftraggeber
  • Neuvermietungen einschließlich Mietersuche
  • Information des Auftraggebers über alle wichtigen und/oder ungewöhnlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Verwaltung der Liegenschaft
  • Beauftragung und Abwicklung von Rechtsstreitigkeiten

Kaufmännische
Immobilienverwaltung

  • Erstellen der monatlichen Mietzinsvorschreibung
  • Mietzinsinkasso
  • Mahnwesen
  • Verwaltung und Sicherstellung vereinbarter Mietsicherheiten (Kautionen)
  • Evidenzhaltung von Wertsicherungsvereinbarungen und Vornahme der Mietzinsanpassungen
  • Kontrolle der Betriebskosten samt allfälliger Anpassung
  • Abwicklung von Versicherungsschäden
  • Erstellung der Jahresabrechnungen für Betriebs- und sonstige Bewirtschaftungskosten bis zum 30.06. des Folgejahres
  • Erstellung der Heizkostenabrechnung durch ein Heizkostenabrechnungsunternehmens
  • Führung des Anderkontos für die Wohnung
  • Monatliche bzw. quartalsmäßige Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung
  • Monatliche Erstellung einer Übersicht der Zahlungseingänge der Mieter
  • Quartalsmäßige Erstellung der Eigentümerabrechnung
  • Monatliche Akontoüberweisung an den Hauseigentümer (Auftraggeber)
  • Vorbereitung der Unterlagen für die Körperschaftssteuer- und Umsatzsteuer-
    Erklärung (Buchungsjournale, Kontenblätter und Saldenlisten) für die Weitergabe an die steuerliche Vertretung des Auftraggebers
  • Geltendmachung und Verfolgung von Schadenersatzansprüchen sowie Gewährleistungsansprüchen betreffend Arbeiten, die vom Verwalter beauftragt wurden
  • Beauftragung von Mietzins- und Räumungsklagen samt Exekutionen

Technische
Immobilienverwaltung

  • Abschluss von Wartungs- und Betreuungsverträgen nach Rücksprache mit dem Auftraggeber
  • Sachliche und rechnerische Prüfung der Rechnungen, gegebenenfalls deren Beanstandung
  • Einholung von Kostenvoranschlägen sowie Vergabe der für die Instandhaltung, Instandsetzung und Reparaturen erforderlichen Arbeiten, soweit sie über die laufende Erhaltung (kleine Reparaturen) hinausgehen
  • Überwachung und Kontrolle der Tätigkeit der vorgenannten Personen im Bezug auf die verwaltete Liegenschaft

Wir müssen Sie darüber informieren, dass unser Unternehmen am 09.03.2024 Opfer eines Hackerangriffs wurde, bei dem unbefugte Personen Zugriff auf bestimmte Teile unserer Systeme erlangt haben. Diese unerlaubte Zugriffsmöglichkeit führte zu einer potenziellen Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten.

Wir versichern Ihnen, dass wir unverzüglich Maßnahmen ergriffen haben, um den Angriff zu stoppen und die Sicherheit unserer Systeme wiederherzustellen. Darüber hinaus haben wir gemäß den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine Anzeige bei der Polizei erstattet und die entsprechenden Behörden über die Datenschutzverletzung gemäß Art. 33 DSGVO informiert.

Wir betonen, dass der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten für uns oberste Priorität hat, und wir tun alles in unserer Macht Stehende, um sicherzustellen, dass Ihre Daten sicher sind.